Bundesprogramm

Die obligatorische Schiesspflicht für das Jahr 2024 findet statt und muss bis Ende August 2024 erfüllt sein. Auch das Feldschiessen (24.-26.05.2024) findet dieses Jahr statt. 

Hinweis: Als Bedingung, dass bei der Entlassung aus der Armee das Stgw 90 ins Eigentum übernommen werden kann, müssen in den letzten drei Jahren vor der Entlassung mindestens vier Bundesübungen 300 m (Obligatorisches Programm, Feldschiessen) absolviert werden.

In der Regel erhalten alle schiesspflichtigen Angehörigen der Armee eine Aufforderung mit einer Klebeetikette, die zum Schiessen der Bundesübung inkl. einem amtlichen Ausweis mitgenommen werden muss. Die Schiesspflicht ist auch zu erfüllen, wer die Aufforderung nicht erhalten hat oder diese nicht mehr auffindet.